Herzlich Willkommen

 

Support your Sport

Der STV Biel macht mit bei der Migros-Förderaktion «Support your Sport».

Vom 2. Februar bis 12. April 2021 gibt es pro Fr. 20.– Einkaufswert bei der Migros und bei SportXX je einen physischen Vereinsbon, der sich online per Code unserem Verein zuteilen lässt. Ihr könnt den Code auch Sandra Obergsell senden. Sie wird ihn dann auf das Konto speichern. Je mehr Vereinsbons unser Verein von Mitgliedern, Freunden und weiteren Migros-Kunden erhält, desto grösser ist der Anteil am Fördertopf. Den Gewinn möchten wir für die neuen Vereinskleider einsetzen, welche wir für das Berner Kantonalturnfest 2022 anschaffen wollen.

 

 

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Weiterhin ist nur das Online Training aktiv via Zoom. Es sind alle Herzlich Willkommen dazu

Meeting ID: 8585669276

Kenncode: 961006

 

 

Neue Rahmenbedingungen

Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Auf den 22. Juni sind weitere Anpassungen in Kraft getreten. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen, die Trainings in beständigen Gruppen stattfinden zu lassen. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

 

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Sandra Obergsell. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. 079 673 85 15 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

6. Besondere Bestimmungen

Als Grundlage dient das Schutzkonzept des Schweizerischen Turnverbands und das der Stadt Biel

 

Biel, 6. August 2020 Vorstand STV Biel